Nachtrag zum vorzeitigen Verlassen von Vorlesungen

Letzte Woche habe ich von einem kleinen Exkurs meines Dozenten berichtet, der sich darüber Gedanken gemacht hatte, wann und unter welchen Umständen man als Student Seminare und Vorlesungen vorzeitig verlassen darf. Kurz zusammen gefasst hieß das wohl nicht ganz ernst gemeinte Ergebnis: „Nur im nahenden Todesfall!

In meiner Vorlesung heute Morgen hat ein anderer Dozent weit aus mehr Mitgefühl für uns Studenten ausgedrückt, die ja eine 90-minütige Vorlesung auch erst mal hinter sich bringen müssen:

… bevor Sie mit fallenden Augenliedern vor mir auf die Tische sinken und mir einen Adrenalinschock geben … ich permanent darüber nachdenke, wie ich Sie wieder animieren und motivieren kann: Gehen Sie raus, machen Sie einen Spaziergang, Trinken Sie etwas und kommen Sie dann wieder. Ich habe vollstes Verständnis wenn Sie rausgehen, kann auch verstehen wenn Sie nicht wiederkommen, auch wenn mich das doch etwas trifft.

Ihnen gehört mein tiefes Mitgefühl, da ich weiß, dass sie nicht nur meine Vorlesung hören müssen, sondern auch noch andere.

Kommentare deaktiviert für Nachtrag zum vorzeitigen Verlassen von Vorlesungen